BUND-Pressemitteilung | 30.10.2008
BUND: „Zerstörung der Flusslandschaft Elbe ist Tür und Tor geöffnet“
Anfang September wandte sich der BUND auf dem Gerichtsweg mit einem
Eilantrag gegen massive Bauarbeiten in weitläufigen Uferbereichen der
Elbe. Die Steinschüttungen, so war seine Befürchtung, können zu einer
erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes “Dessau-Wörlitzer Elbauen“
und damit auch des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich führen.
Daher hätten die Bauarbeiten nach europäischen Recht und nach dem
Landesnaturschutzgesetz nur unter Beteiligung der anerkannten
Umweltverbände, so auch des BUND, durchgeführt werden dürfen.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Auffassung des
BUND, wonach die Beteiligungsrechte auch nach Bundesrecht bestehen und
daher auch gegenüber Bundesbehörden gelten. Allerdings vertritt das
Gericht die Ansicht, dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost im
Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen infolge einer Sondervorschrift im
Bundeswasserstraßengesetz von formellen Genehmigungs- und
Befreiungserfordernissen nach Landesrecht freigestellt sei.
Beteiligungsrechte bleiben ausgehebelt
Die Beteiligungsrechte bestehen also nur im Rahmen eines förmlichen
Verfahrens. Da das in diesem Sonderfall nicht durchgeführt werden muss,
bleibt die Öffentlickeit außen vor. Die Frage, ob die Baumaßnahmen zu
einer Beeinträchtigung des Europäischen Schutzgebietes und des
Weltkulturerbes führen können, klärte das Oberverwaltungsgericht
ausdrücklich nicht.
Die Entscheidung hat zur Konsequenz, dass selbst dann nicht gerichtlich
gegen die sogenannten Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe vorgegangen
werden kann, wenn die Baumaßnahmen für jedermann offensichtlich zu einer
erheblichen Schädigung oder sogar Zerstörung von Europäischen
Schutzgebieten führen.
Manfred Kraus vom BUND-Flussbüro Berlin kommentiert die Entscheidung:
„Der Sinn und Zweck der Beteiligungsrechte, nämlich Vollzugsdefiziten
im Naturschutzrecht entgegenzuwirken, ist damit ausgehebelt. Dies ist
ein Freibrief für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die
Steinschüttungen beliebig fortzusetzen. Der Zerstörung der geschützten
Flusslandschaft Elbe ist damit Tür und Tor geöffnet.“
Rückfragen:
Manfred Krauss | BUND-Flussbüro Berlin | Telefon 030 - 322 22 91
Rechtsanwalt Ulrich | 030 - 288 76 788
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