Mitteldeutsche Zeitung | 04.09.2008 | von Thomas Steinberg
Bund für Umwelt und Naturschutz versucht Schotterarbeiten an der Elbe per Eilantrag zu unterbinden
Dessau/MZ. Iris Brunar, Sprecherin der Bürgerinitiative Pro Elbe, hatte direkt am Elbufer sichtlich Mühe, den Jubel zu unterdrücken: Das Dessauer Verwaltungsgericht hatte gerade zwischen den Stromkilometern 248,6 bis 249,5 nahe Dessau und Vockerode die Schotterung des Elbufers untersagt.
Die Freude über diese Entscheidung hielt ganze sechs Stunden. Dann ließ das Verwaltungsgericht Dessau wissen, dass es den Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) abgelehnt habe. Der BUND sei nicht klageberechtigt. Die Bagger der Wasser- und Schifffahrtsdirektion können weiterarbeiten.
Tonnenweise wird in diesen Tagen großkalibriger Schotter auf die Elbufer verteilt. Offiziell ist von Unterhaltungsmaßnahmen die Rede - und bei denen ist die Meinung von Umweltverbänden als Vertreter der Öffentlichkeit nicht gefragt, obwohl ihnen das sachsen-anhaltische Landesrecht ein Mitspracherecht einräumt. Nur: Für die Elbe ist der Bund zuständig.
Klimawandel wirkt
Der BUND hingegen spricht nicht von Unterhaltung, sondern von Ausbau - und warnt seit anderthalb Jahrzehnten vor den Folgen. Er bezweifelt, dass jemals - wie von den Schotterungsbefürwortern behauptet - eine wirtschaftliche Schifffahrt auf der Elbe möglich sein werde. "Der Klimawandel", so Ernst Paul Dörfler, Leiter der BUND-Elbeprojekts, "hat dazu geführt, dass die Elbe schon jetzt nicht genügend Wasser führt."
Die Befürworter des Elbausbaus halten indes daran fest: Die angestrebten 1,60 Mindesttauchtiefe sei zu erreichen, wenn nur weiterhin Jahr für Jahr 40 Millionen Euro verbaut werden dürfen. Die Gegner glauben nicht daran. Der BUND-Flussexperte Stephan Gunkel fürchtet, dass statt dessen der Auenlandschaft besonders zwischen Dessau und Wörlitz regelrecht das Wasser abgegraben wird: Der Fluss werde durch die Schotterungen schmäler und tiefer, mit der Folge sinkender Grundwasserpegel.
Diese Sorgen, von mehrere Studien gestützt, teilt auch Thomas Weiss, Direktor der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz: Ein sinkender Grundwasserpegel werde dramatische Auswirkungen auf die Gartenbilder haben. "Keine Landschaft bildet so eine Einheit, wie das Dessau-Wörlitzer Gartenreich."
Als Widerlager für den juristischen Hebel, der vom BUND angesetzt wurde, diente die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH). FFH-Gebiete genießen einen besonderen Schutzstatus - und Arbeiten in ihnen, müssen vorher auf ihre FFH-Verträglichkeit geprüft werden. Die Elbe als solches ist FFH-Gebiet, geprüft wurde "unseres Wissens" (Dörfler) nichts. Christiane Mende, Juristin bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion Ost, widerspricht: Es gebe, so wörtlich, eine FFH-Betrachtung. Die liege bei den Behörden. Mende zeigte sich verwundert, dass der BUND erst jetzt reagiert habe. Man baue in dem jetzt strittigen Bereich schon seit Sommer 2007.
Zweite Niederlage
Es ist die zweite juristische Niederlage, die der BUND im Streit um die Elbe hinnehmen musste. Vor einigen Jahren hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht zuungunsten der Umweltschützer entschieden. Ob man gegen den Dessauer Spruch Beschwerde einlegen werde, wusste Dörfler gestern nicht zu sagen, der zudem glaubt, noch einen juristischen Trumpf in der Hand zu haben. Welcher das ist, ließ er offen.
Doch inzwischen scheint der BUND vor allem auf eine politische Lösung zu setzen. Denn: "So lange die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Geld bekommt", prophezeit Dörfler, "werden die immer einen Grund finden, irgendwo zu bauen. Es wird nicht aufhören." Sein Schreckens-Szenario: Irgendwann würden die Elbe zum Kanal ausgebaut, Stauwerke inklusive.
Am Sonntag veranstaltet der BUND eine Tour zu den Elbe-Baustellen im Gartenreich. Treffpunkt ist um 15 Uhr die Jagdbrücke.
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