Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt | 09.05.2008 | Pressemitteilung
Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. wandte sich dieser Tage mit einem Brief an Bundesverkehrsminister Tiefensee, das Projekt Ausbau Untere Saale, für das das Raumordnungsverfahren eingeleitet wurde, nochmals gründlich zu überprüfen.
Angesichts des offensichtlich sehr hohen Finanzbedarfs des Ministeriums, den Finanzminister Steinbrück dazu veranlasst hat, die Etathoheit des Verkehrsministeriums in Frage zu stellen, sind Zweifel an der Sinnhaftigkeit des 80-Millionen-Euro-Vorhabens in Sachsen-Anhalt mehr als angebracht.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler droht der Saale-Seitenkanalbau, der angeblich die Infrastruktur für den Transport von Gütern auf Saale und Elbe ertüchtigen soll, zu einem Verschwendungsfall zu werden. Recherchen des BdSt in den letzten Jahren bis hin zum Hafen Halle hätten gezeigt, dass das Vorhaben wirtschaftlich nur defizitär für den Steuerzahler ist und schön gerechnet werde.
Nach dem Ausbau der Unteren Saale und des Schleusenkanals Tornitz könnten zwar Europaschiffe mit voller Fracht auf der Saale verkehren. Sie hätten aber dann kaum eine Chance, auf der Elbe weiterzukommen, da lt. Statistik selbst mit nur 1.000 Tonnen Ladung teilbeladene Schiffe auf der Elbe im Durchschnitt nur an 150 Tagen im Jahr fahren können. Außerdem stehe im Bericht des Bundesamtes für Güterverkehr vom November 2007, dass die Elbe – und seines Wissens ist ihr Ausbau nicht vorgesehen – auf Grund natürlicher Rahmenbedingungen für den Güterverkehr nicht geeignet ist.
Zugleich unterbreitet der Bund der Steuerzahler Minister Tiefensee den Vorschlag, die Finanzierung/Refinanzierung, ähnlich wie bei Straßenverkehrsprojekten schon praktiziert, privaten Investoren zu überlassen. So würden öffentliche Mittel eingespart, und vor Baubeginn zeigte es sich, ob der Bau wirtschaftlich sinnvoll ist und welcher ernst zu nehmende, verlässliche Transportbedarf auf der Saale überhaupt besteht.
Angesichts der Höhe der Kosten halte der Bund der Steuerzahler, Absichtsbekundungen oder öffentliche Forderungen anliegender Unternehmen und regionaler Lobbyisten zur Grundlage der Bedarfsberechnungen zu machen, für nicht ausreichend. Nach seinen Informationen hätten sich bereits in der Vergangenheit Bedarfsprognosen für neue Wasserstraßen in der Praxis kaum erfüllt.
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